Ein wichtiger Baustein in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten sind transparente Gebühren und ein faires Preis-/Leistungsverhältnis.
Maßgebend für die Berechnung meiner Honorare ist im Wesentlichen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), welche Sie unter
www.stbk-duesseldorf.de/ einsehen können.
Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Sache hat.
Beispiele:
Finanzbuchhaltung → Jahresumsatz.
Einkommensteuererklärung → Summe der positiven Einkünfte
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist.
Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsdienstleistungen berechnet.
Sie beträgt, in Abhängigkeit des Qualifizierungsgrades, hier 35,00 EUR bis 100,00 EUR je angefangene halbe Stunde.
Für eine Erstberatung berechne ich 190,00 EUR netto plus Umsatzsteuer.
Verwaltungsgebühr bei Mandatsübernahme / Ersteinrichtung
Für Unternehmen und Privatpersonen fällt vor der Mandatsübernahme bzw. der Ersteinrichtung eine einmalige Verwaltungsgebühr an. Diese dient der Abgeltung des zusätzlichen Aufwands für die Mandatseinrichtung bzw. Mandatsübernahme.
A. Einzelunternehmen
Verwaltungsgebühr: 100,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
B. Gesellschaften und Körperschaften
Verwaltungsgebühr: 200,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
C. Privatpersonen / Ehepaare
Verwaltungsgebühr: 100,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Zusätzliche Regelungen bei Mandatsübernahmen
Mandatsübernahme von einem anderen Steuerberater:
Die im Rahmen der Übernahme entstehenden Kosten der DATEV (z. B. Datenübernahmen, Datenkonvertierungen), die mir von der DATEV in Rechnung gestellt werden, werden an den Mandanten weiterbelastet.
Mandatsübernahmen aus Fremdprogrammen:
Übernahmen aus Nicht-DATEV-Systemen (z. B. Addison, Stotax, Lexware, Agenda, sonstige Buchhaltungs- oder Lohnprogramme) werden nach Zeitaufwand auf Stundenlohnbasis abgerechnet.
Anpassung meiner Vergütung ab dem 1. Juli 2025 gemäß neuer Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Zum 1. Juli 2025 tritt die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft.
Die Neufassung bringt eine gesetzlich vorgesehene Anhebung der Vergütungssätze für Steuerberaterleistungen mit sich. Diese Anpassung trägt der gestiegenen Komplexität des Steuerrechts, dem höheren zeitlichen Aufwand sowie den gestiegenen allgemeinen Kosten Rechnung.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, Sie frühzeitig und transparent darüber zu informieren, dass ich meine Vergütung ab dem 1. Juli 2025 auf Grundlage der neuen StBVV anpassen werde.
In den vergangenen Jahren habe ich meine Gebühren bewusst nicht erhöht, obwohl sich die Rahmenbedingungen kontinuierlich verändert haben. Gleichzeitig sind insbesondere die Kosten für Fremdleistungen – allen voran die der DATEV – deutlich angestiegen. Diese zusätzlichen Belastungen habe ich bislang nicht an Sie weitergegeben.
Mit der neuen StBVV erhalte ich nun einen gesetzlichen Rahmen, um die Leistungen wieder in ein angemessenes Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen zu setzen. Dies betrifft unter anderem Tätigkeiten wie die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie laufende steuerliche Beratung.
Bitte seien Sie versichert, dass ich auch weiterhin großen Wert auf ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis lege. Sollten Sie Fragen zu den konkreten Auswirkungen der neuen Regelung auf Ihre persönliche Gebührenstruktur haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und freue mich darauf, Sie weiterhin kompetent betreuen zu dürfen.
Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.

